Verselbständigungsbereich
Der Verselbständigungsbereich setzt sich zusammen aus dem Trainingswohnen und dem Betreuten Wohnen.
Im Trainingswohnen werden drei Jugendliche oder junge Erwachsene im Alter bis zum 21. Lebensjahr im Rahmen einer Wohngemeinschaft betreut.
Die Betreuungszeiten werden hierbei den Bedürfnissen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen und den individuellen Zielen der Maßnahmen angepasst.
Im Betreuten Wohnen werden sieben Jugendliche und junge Erwachsene in eigenen Wohnungen ihren Bedürfnissen entsprechend zu bestimmten Zeiten durch pädagogische Fachkräfte betreut.
Ziel des Trainingswohnens und des Betreuten Wohnens ist die Hinführung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu einer selbstständigen und verantwortlichen Lebensführung.
Rechtliche Grundlage:
§ 27 SGB VIII
§ 34 SGB VIII
§ 35 a SGB VIII
§ 41 SGB VIII
Relevante Themen:
Kontakt:
Jugendhilfe Marienhausen
65385 Rüdesheim/Aulhausen
Tel.: 067 22 / 901-500
Fax: 067 22 / 901-502
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Träger
Stiftung St. Vincenzstift Aulhausen (Sonderpädagogisches Zentrum) und Rettungsanstalt zum Heiligen Joseph (Jugendhilfe Marienhausen)
65385 Rüdesheim am Rhein
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